Gerät SysIT mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, so obliegt es dem Kunden, SysIT schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom jeweils betroffenen Kundenvertrag zurückzutreten, oder eine der Beeinträchtigung entsprechenden Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Der Kunde ist für den Fall des Verzugs von SysIT nur dann berechtigt, vom Vertrag abzugehen, wenn
SysIT betreibt seine angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit und wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Für den Fall, daß Dritte auf rechtswidrige Art und Weise bei SysIT gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen, bzw. diese weiterverwenden, haftet SysIT dem Kunden nur bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.